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Petition für
abgabenfreies Trinkgeld
#100ProzentTrinkgeld
Jetzt unterschreiben: Für abgabenfreies Trinkgeld in Österreich
Trinkgeld ist ein Zeichen der Wertschätzung – keine Einkommensquelle für die Sozialversicherung! In Österreich ist Trinkgeld zwar bereits von der Einkommensteuer befreit, nicht jedoch von Sozialversicherungsabgaben wie Kranken- oder Pensionsversicherung.
Das wollen wir ändern!
Während andere nur reden, setzen wir eine Initiative für eine Gesetzesänderung. Wir, UNOS – Unternehmerisches Österreich, fordern den Nationalrat auf, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Trinkgeld vollständig von Abgaben befreit wird - für mehr Fairness, weniger Bürokratie und motivierte Mitarbeiter:innen.
Jetzt die Petition unterstützen – in unter 1 Minute
Damit diese parlamentarische Petition im Nationalrat behandelt wird, brauchen wir mindestens 500 Unterstützer:innen, die unsere Initiative handschriftlich unterschreiben und so viele Menschen wie möglich, die uns online unterstützen. Damit zeigen wir, wie wichtig dieses Anliegen für unsere Wirtschaft ist und können im politischen Prozess entsprechend Druck aufbauen.
Deine Unterschrift zählt – gerade als Arbeitgeber:in!
Die UNOS-Petition unterschreiben kann allerdings jeder und jede wahlberechtigte österreichische/r Staatsbürger:in (ab dem 16. Lebensjahr).
Warum sich abgabenfreies Trinkgeld für dein Unternehmen lohnt
Weniger Bürokratie – klare, einheitliche Regeln
Heute gelten für Trinkgeld je nach Bundesland und Branche unterschiedliche Regelungen. Diese Komplexität verursacht Verwaltungsaufwand, Unsicherheit und Risiko. Mit einer vollständigen Abgabenbefreiung schaffen wir Entlastung für Betriebe.
Keine SV-Nachzahlungen – volle Planungssicherheit
Die Sozialversicherung kann bei Überschreiten von Pauschalgrenzen hohe Nachzahlungen verlangen – auch rückwirkend. Besonders für kleine Betriebe sind diese Forderungen oft existenzbedrohend. Mit abgabenfreiem Trinkgeld gehören diese Risiken der Vergangenheit an.
Mehr Motivation – Belohnung für besonderen Einsatz
Als Arbeitgeber:in musst du aktuell einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge für das Trinkgeld deiner Mitarbeiter:innen zahlen. Wird die Abgabenpflicht gestrichen, bleibt das Trinkgeld zu 100 % bei den Mitarbeiter:innen. Das fördert die Motivation und die Mitarbeiterbindung.
Trinkgeld ist Anerkennung – keine Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben.
FAQs: Antworten auf (fast alle) Fragen
Nein, solange es freiwillig ist und gewisse Bedingungen erfüllt. Kommt das Trinkgeld direkt vom Kunden zusätzlich zum Gehalt, bleibt es steuerfrei. Wird es aber z. B. als fixer „Servicezuschlag“ verrechnet, ist es lohnsteuerpflichtig.
Echtes Trinkgeld ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, aber nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit. Diese Abgaben müssen zum Teil von Arbeitgeber- und zum Teil von Arbeitnehmerseite bezahlt werden. Abgeführt werden die Beiträge allerdings im Zuge der Lohnnebenkosten von Arbeitgeberseite.
Beide Seiten – aber verantwortlich ist der Arbeitgeber. Der Betrieb muss den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abführen – auch auf Trinkgeld. Bei Prüfungen haftet der Arbeitgeber für korrekte Meldung und allfällige Nachzahlungen.
Je nach Bundesland und Tätigkeit gelten unterschiedliche Pauschalbeträge, die als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung herangezogen werden (z. B. 60 Euro/Monat in Wien für Servicepersonal). Die Pauschalen sind oft zu niedrig angesetzt, daher kommt es bei Überprüfungen der Sozialversicherung zu Nachzahlungen.
Sie bringt das Thema in den Nationalrat und kann damit eine Gesetzesänderung bewirken. Mit 500 Unterschriften muss die Petition behandelt werden. Unser Ziel: Trinkgeld soll auch von Sozialversicherungsabgaben befreit werden – für mehr Fairness, Planungssicherheit und weniger Bürokratie für Betriebe.
Teile unsere Initiative – für faire und einfache Regeln
Trinkgeld ist Anerkennung – keine Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben. Hilf mit, andere Unternehmer:innen zu erreichen – teile diese Petition (den Link zu dieser Landingpage) in deinem Netzwerk, auf Social Media, in deinem Betrieb. Hier kannst du Shareables herunterladen und direkt in deine sozialen Netzwerken teilen: