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DANKE FÜR DEINE UNTERSCHRIFT!

Erfolg für UNOS-Trinkgeld-Petition: 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Was wir lange gefordert haben, wird nun Realität: Die Einigung auf eine neue, bundesweit einheitliche Trinkgeldregelung für Hotellerie und Gastronomie ist ein großer Erfolg für Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer.

Die UNOS-Trinkgeld-Petition hat wesentlich zu dieser Einigung beigetragen. Ein herzliches Dankeschön an alle Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Aktivistinnen und Aktivisten, die in kürzester Zeit über 900 Unterschriften in ganz Österreich gesammelt haben. Nach unserem Erfolg bei der Wirtschaftskammer-Wahl konnten wir inzwischen einen ersten, starken Beweis liefern: „UNOS wirkt“.

Und das Ergebnis kann sich sehen lassen, die Bundesregierung hat sich auf Folgendes geeinigt:

  • Die Steuerfreiheit bleibt bestehen.
  • Es gelten künftig österreichweit einheitliche Pauschalen für die Sozialversicherung.
  • Auch bei Überschreiten der Pauschale fallen keine zusätzlichen Abgaben an.
  • Besonders wichtig: Es kommt zu einer Generalamnestie, wodurch rückwirkende Nachforderungen durch die ÖGK eingestellt werden.

Unser langfristiges und finales Ziel bleibt eine vollkommene Abgabenfreiheit von Trinkgeldern. Wir erkennen aber die aktuelle Einigung als Meilenstein an und werden daher unsere Petition auslaufen lassen.

Warum sich abgabenfreies Trinkgeld für dein Unternehmen lohnt

Weniger Bürokratie – klare, einheitliche Regeln

Heute gelten für Trinkgeld je nach Bundesland und Branche unterschiedliche Regelungen. Diese Komplexität verursacht Verwaltungsaufwand, Unsicherheit und Risiko. Mit einer vollständigen Abgabenbefreiung schaffen wir Entlastung für Betriebe.

Keine SV-Nachzahlungen – volle Planungssicherheit

Die Sozialversicherung kann bei Überschreiten von Pauschalgrenzen hohe Nachzahlungen verlangen – auch rückwirkend. Besonders für kleine Betriebe sind diese Forderungen oft existenzbedrohend. Mit abgabenfreiem Trinkgeld gehören diese Risiken der Vergangenheit an.

Mehr Motivation – Belohnung für besonderen Einsatz

Als Arbeitgeber:in musst du aktuell einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge für das Trinkgeld deiner Mitarbeiter:innen zahlen. Wird die Abgabenpflicht gestrichen, bleibt das Trinkgeld zu 100 % bei den Mitarbeiter:innen. Das fördert die Motivation und die Mitarbeiterbindung.

Trinkgeld ist Anerkennung – keine Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben.

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„Die Abgaben auf Trinkgeld sind nicht administrierbar und ungerecht. Das wenige Geld, das damit eingehoben wird, leistet keine nachhaltige Entlastung der Österreichischen Gesundheitskasse.“


Eduard Bugelnig, Hotel Landhaus Moser (Niederösterreich)

FAQs: Antworten auf (fast alle) Fragen

Nein, solange es freiwillig ist und gewisse Bedingungen erfüllt. Kommt das Trinkgeld direkt vom Kunden zusätzlich zum Gehalt, bleibt es steuerfrei. Wird es aber z. B. als fixer „Servicezuschlag“ verrechnet, ist es lohnsteuerpflichtig.

Echtes Trinkgeld ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, aber nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit. Diese Abgaben müssen zum Teil von Arbeitgeber- und zum Teil von Arbeitnehmerseite bezahlt werden. Abgeführt werden die Beiträge allerdings im Zuge der Lohnnebenkosten von Arbeitgeberseite.

Beide Seiten – aber verantwortlich ist der Arbeitgeber. Der Betrieb muss den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abführen – auch auf Trinkgeld. Bei Prüfungen haftet der Arbeitgeber für korrekte Meldung und allfällige Nachzahlungen.

Je nach Bundesland und Tätigkeit gelten unterschiedliche Pauschalbeträge, die als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung herangezogen werden (z. B. 60 Euro/Monat in Wien für Servicepersonal). Die Pauschalen sind oft zu niedrig angesetzt, daher kommt es bei Überprüfungen der Sozialversicherung zu Nachzahlungen.

Sie bringt das Thema in den Nationalrat und kann damit eine Gesetzesänderung bewirken. Mit 500 Unterschriften muss die Petition behandelt werden. Unser Ziel: Trinkgeld soll auch von Sozialversicherungsabgaben befreit werden – für mehr Fairness, Planungssicherheit und weniger Bürokratie für Betriebe.

Teile unsere Initiative – für faire und einfache Regeln

Trinkgeld ist Anerkennung – keine Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben. Hilf mit, andere Unternehmer:innen zu erreichen – teile diese Petition (den Link zu dieser Landingpage) in deinem Netzwerk, auf Social Media, in deinem Betrieb. Hier kannst du Shareables herunterladen und direkt in deine sozialen Netzwerken teilen:

Verwende bei deinem Posting gerne auch den #100ProzentTrinkgeld.