
Fat Cat Day in Österreich: Warum die arbeitende Mitte in der Debatte oft übersehen wird
Mit dem Doppelbudget 2027/28 beschließt die Bundesregierung die bisher größte Senkung der Lohnnebenkosten in der Geschichte der Zweiten Republik: Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sinkt um einen ganzen Prozentpunkt – von 3,7 auf 2,7 Prozent. Das ist mehr als alle bisherigen Senkungsschritte zusammen und eine echte Offensivmaßnahme für den Standort. Für UNOS ist klar: Dieser Schritt war überfällig, er ist richtig – aber es kann nur der erste Schritt gewesen sein. Denn auch danach bleibt Österreich bei der Belastung des Faktors Arbeit im internationalen Spitzenfeld.

Wenn man mit heimischen Unternehmerinnen und Unternehmern spricht, kommen immer dieselben drei Schmerzpunkte: zu hohe Lohnnebenkosten, zu viel Bürokratie und hohe Energiekosten. Nur die Reihenfolge ändert sich. Im Doppelbudget 2027/28 konnte der Schmerzpunkt der Lohnnebenkosten erstmals spürbar gelindert werden.
Der Handlungsbedarf ist evident: Die Belastung des Faktors Arbeit ist in Österreich im absoluten Spitzenfeld. Nach den aktuellen OECD-Zahlen weist Österreich den vierthöchsten Abgabenkeil aller OECD-Staaten auf, nur Belgien, Deutschland und Frankreich belasten Arbeit noch stärker.

Grafik 1: Vierthöchste Belastung des Faktors Arbeit. Quelle: OECD (2026), Taxing Wages 2026 (Einkommensjahr 2025).
Wie die Grafik zeigt, gehen bei einer alleinstehenden Person mit Durchschnittseinkommen rund 47 Prozent der gesamten Arbeitskosten an den Staat. Davon entfallen allein 21,6 Prozentpunkte auf Dienstgeberbeiträge, mehr als etwa in Deutschland und weit über dem OECD-Schnitt von 13,5 Prozentpunkten. Zwischen dem, was ein Unternehmen für eine Arbeitskraft aufwendet, und dem, was am Konto der Mitarbeitenden ankommt, klafft in Österreich eine der größten Lücken der Industriestaaten. Das belastet den Faktor Arbeit, bremst Nettolohnzuwächse und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit – gerade in einem Umfeld, in dem der Standort ohnehin unter Druck steht.
Lohnnebenkosten sind die zusätzlichen Kosten, die Arbeitgeber in Österreich über den Bruttolohn hinaus für eine Arbeitskraft zahlen müssen. Dazu gehören vor allem Beiträge zur Sozialversicherung sowie weitere gesetzliche Abgaben.

Grafik 2: Zusammensetzung der Lohnnebenkosten. Quelle: WKO.
Die Grafik zeigt die Zusammensetzung im Detail: In Summe machen die Dienstgeberabgaben rund 30 Prozent des Bruttolohns aus: vom größten Brocken Pensionsversicherung (12,55 %) über Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bis hin zu Kommunalsteuer (3 %) und eben dem Dienstgeberbeitrag zum FLAF mit aktuell 3,7 %. Genau dieser FLAF-Beitrag ist der Hebel, an dem die Regierung nun ansetzt.
Im Regierungsprogramm konnte dazu Folgendes vereinbart werden:
Bis zur Mitte der Regierungsperiode werden – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung – die LNK in einem ersten Schritt gesenkt. Ziel ist dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des FLAF (3,7%). Dies erfolgt bei budgetärer Sicherstellung des Erhalts der FLAF-Leistungen.Auszug aus dem aktuellen Regierungsprogramm 2025-2029.
Quelle: Regierungsprogramm 2025-2029, S. 25.
Dass die Lohnnebenkostensenkung nun tatsächlich kommen soll, war keineswegs selbstverständlich. Die Einschränkung „abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung“ ließ befürchten, dass die Maßnahme der Budgetkonsolidierung zum Opfer fallen könnte und heuer noch keine Entlastung bei den Lohnnebenkosten beschlossen werden würde und andere Schwerpunkte priorisiert werden könnten.
UNOS – Unternehmerisches Österreich erhöhte daraufhin den Druck auf die Bundesregierung und erinnerte an die Vereinbarung im Regierungsprogramm. Rückenwind kam dabei auch aus der Wirtschaft: Mit der Petition „Jobkiller Lohnnebenkosten“ verliehen UNOS vor allem den Unternehmerinnen und Unternehmern eine Stimme und diese sorgten mit ihren Unterschriften dafür, dass das Thema auf der politischen Agenda blieb.
Wie die Grafik verdeutlicht, ist die nun beschlossene Senkung um 1,0 Prozentpunkte – von 3,7 auf 2,7 Prozent – größer als alle bisherigen Lohnnebenkostensenkungen zusammen (2016 um 0,4 PP, 2022 um 0,2 PP und 2025 um 0,2 PP)). Im Ergebnis bleibt damit die bisher größte Senkung der Lohnnebenkosten und verschafft den Unternehmerinnen und Unternehmern und dem Standort ein erstes Aufatmen.
Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) hat seine Wurzeln im Jahr 1955 und stammt in seiner heutigen Form aus dem Jahr 1967. Aus ihm werden zentrale Familienleistungen finanziert, allen voran die Familienbeihilfe. Gespeist wird der Fonds aber nicht aus dem allgemeinen Budget, sondern im Wesentlichen über den Dienstgeberbeitrag. Historisch mag diese Konstruktion nachvollziehbar sein, sachlich ist sie es heute nicht mehr.
Denn Familienleistungen sind keine Gruppenleistung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Familienbeihilfe und Co. kommen allen zugute – unabhängig davon, ob die Eltern unselbstständig beschäftigt, selbstständig oder gar nicht erwerbstätig sind. Zahlende und Bezieher:innen fallen damit systematisch auseinander. Die Finanzierung über eine zweckgebundene Abgabe auf die Lohnsumme schlägt die Kosten einer allgemeinen Staatsaufgabe einseitig jenen Unternehmen zu, die viele Mitarbeitende beschäftigen – und trifft damit ausgerechnet arbeitsintensive Betriebe am härtesten, weil die Abgabe nicht am Gewinn, sondern an der Lohnsumme ansetzt. Was der Allgemeinheit dient, sollte auch von der Allgemeinheit finanziert werden: aus dem allgemeinen Budget, nicht über eine Sondersteuer auf Beschäftigung. Der FLAF-Dienstgeberbeitrag ist damit das Paradebeispiel einer Abgabe, die schrittweise aus der Lohnsumme herausgelöst und in die Budgetfinanzierung überführt werden sollte.
Was bedeutet die Senkung konkret? Sie ist keine abstrakte Budgetmaßnahme, sondern eine spürbare Entlastung pro Arbeitsplatz.

Grafik 4: Entlastung durch Senkung des DB zum FLAF. Quelle: eigene Berechnung.
Die Grafik zeigt die Ersparnis pro Dienstnehmer:in und Jahr: Bei einem Monatsbrutto von 3.000 Euro spart ein Betrieb durch die Senkung auf 2,7 Prozent 420 Euro jährlich, bei 5.000 Euro sind es 700 Euro pro Kopf, Jahr für Jahr. Für einen Betrieb mit 20 Mitarbeiter:innen summiert sich das schnell auf einen fünfstelligen Betrag, der für Investitionen, Lohnerhöhungen oder neue Arbeitsplätze zur Verfügung steht.
Die Grafik zeigt aber auch das Potenzial, das noch auf der Straße liegt: Bei einer vollständigen Abschaffung des Dienstgeberbeitrags – also der konsequenten Überführung des FLAF in die Budgetfinanzierung – läge die Entlastung bei 3.000 Euro Monatsbrutto bei 1.554 Euro pro Jahr, bei 5.000 Euro bei 2.590 Euro. Die Richtung stimmt; das Ziel ist noch nicht erreicht.
Dass sich eine Lohnnebenkostensenkung volkswirtschaftlich rechnet, ist gut belegt: EcoAustria hat 2024 die positiven Effekte gezeigt – nach der PuMA-Simulation finanziert sich die Maßnahme kurzfristig zu mehr als 40 Prozent und mittelfristig zu rund 60 Prozent selbst, vor allem durch eine Zunahme der Beschäftigung, höhere verfügbare Einkommen und in der Folge steigenden privaten Konsum. Dennoch müssen die Mindereinnahmen des FLAF auch kurzfristig gedeckt werden: Es darf zu keiner Leistungskürzung aus dem FLAF kommen, die Lücke ist aus dem Budget zu schließen – eine saubere Gegenfinanzierung im Doppelbudget ist daher sicherzustellen.
Einer Studie von EcoAustria zufolge würde eine Senkung des FLAF-Beitrags um einen Prozentpunkt die realen Nettolöhne mittelfristig um 0,37 % erhöhen. Für Arbeitgeber würden die Lohnkosten um 0,34 % sinken. Zugleich kämen durch Beschäftigungsimpulse und höhere Abgabenerträge rund 0,28 % an den Staat zurück.
Gleichzeitig enthält das Doppelbudget auch Maßnahmen, die Unternehmer:innen weiter belasten: etwa die KöSt-Erhöhung für Millionengewinne, die Einschränkung des Gewinnfreibetrags oder die Verschlechterungen beim Sachbezug für E-Dienstwagen. Besonders bitter: Die gestaffelten Gutschriften zur Krankenversicherung für Selbstständige mit niedrigen Einkommen werden ab 2027 zunächst halbiert und 2028 zur Gänze gestrichen – eine Maßnahme, die vor allem Selbstständige trifft.
Das größte Problem stellt aber die fehlende Planungssicherheit dar. Unternehmer:innen brauchen ein verlässliches Umfeld, mit dem sie kalkulieren können. Zwar schafft ein Doppelbudget naturgemäß etwas mehr Planungshorizont. Maßnahmen wie die deutliche Reduktion des Sachbezugs für E-Autos kamen dann aber doch aus dem Nichts, auch wenn die Senkung stufenweise erfolgt. Der Grund: Im Regierungsprogramm fehlt davon jede Spur. Für E-Autos war lediglich die 2025 erfolgte Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer vorgesehen (Regierungsprogramm, S. 17). Wer heute in eine E-Flotte investiert hat, weil die Rahmenbedingungen es nahegelegt haben, sieht sich nun mit geänderten Spielregeln konfrontiert. Verlässlichkeit ist aber selbst ein Standortfaktor – und einer, der nichts kostet.
Mit der größten Lohnnebenkostensenkung der bisherigen Geschichte wurde ein erster richtiger Schritt gesetzt.Das Umfeld für Unternehmerinnen und Unternehmer bleibt dennoch wenig unternehmerfreundlich. Der Standort kann fürs Erste ein wenig aufatmen; darüber hinaus wird es aber weitere Senkungen der Lohnnebenkosten brauchen, um Österreich ausreichend wettbewerbsfähig zu machen, konsequenterweise bis hin zur vollständigen Überführung des FLAF in die Budgetfinanzierung. Daneben braucht es eine spürbare Entlastung bei Bürokratie- und Energiekosten. Denn eines ist klar: Auch mit dieser Senkung bleibt Österreich im Spitzenfeld der Belastung des Faktors Arbeit. Der erste Schritt ist getan, wir UNOS sehen die Bundesregierung in der Verantwortung, den weiten Weg fortzusetzen.