
Informationsfreiheit für alle? Für die Wirtschaftskammer nur eingeschränkt
Ab 01. September 2025 gilt das neue Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG). Gleichzeitig wird das jahrzehntelang gültige Amtsgeheimnis abgeschafft. Damit wird eine langjährige Forderung von UNOS und NEOS endlich umgesetzt und staatliches Handeln transparenter gestaltet. Ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch kommt durch die Reform nicht überall Licht hin, wo bisher der Amtsgeheimnis-Schatten war: Kleine Gemeinden sind von der proaktiven Informationspflicht ausgenommen und auch die Wirtschaftskammer bleibt Großteils weiterhin eine „Dunkelkammer“.